AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen von kvell Marketing GmbH

1 Anwendungsbereich, Geltung

  1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von kvell Marketing GmbH (nachfolgend kvell) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die kvell mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
  2. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn kvell ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn kvell auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

2 Zustandekommen von Verträgen

  1. kvell kann Angebote von Kunden innerhalb von vier Wochen annehmen. Angebote von kvell sind freibleibend, soweit die Parteien keine anderweitige Regelung getroffen haben. Der Vertragsschluss zwischen kvell und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
  2. Der Kunde erhält bei einem fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch eine Auftragsbestätigung von kvell, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

3 Leistungen von kvell

  1. kvell bietet insbesondere Dienstleistungen in den Bereichen Marketing, Prozessberatung, Markenentwicklung, Kommunikation, Produktion und Public Relations an. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils bei Erteilung des Auftrages vorgenommenen Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Leistungsbeschreibung bedürfen der Schriftform.
  2. Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von kvell zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch kvell, bleibt der Vergütungsanspruch von kvell unberührt. kvell ist bei andauernd unterlassenen Mitwirkungshandlungen des Kunden zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Der Kunde trägt Nachteile und Mehrkosten bei Verletzung seiner Pflichten.
  3. Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc.) ausschließlich selbst verantwortlich.
  4. In Bezug auf die von kvell zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht kvell hinsichtlich der Art und Weise der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
  5. Kvell entscheidet, welche Mitarbeiter sie einsetzt und behält sich deren Austausch jederzeit vor. Sie kann auch freie Mitarbeiter und andere Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung einsetzen; sie steht für deren Verschulden wie eigenes Verschulden ein.
  6. Sofern kvell für den Kunden Leistungen Dritter vermittelt, so kommt – soweit nicht anders vereinbart – ein Vertrag nicht mit kvell, sondern nur zwischen dem Kunden und dem Dritten zustande.
  7. Die vereinbarte Vergütungspauschalen von kvell enthalten kein Budget für etwaige Werbekampagnen. Dieses ist vom Kunden separat und gegebenenfalls direkt an den Drittanbieter zu entrichten.
  8. Sofern im Rahmen von Werbekampagnen Landingpages und (Sub-)Domains für den Kunden zur Verfügung gestellt werden, erfolgt die Überlassung für die Dauer der Vertragslaufzeit, jedoch vorbehaltlich abweichender Individualverabredung nicht darüber hinaus.

4 Zahlungen, Preise

  1. Alle Preise und Preisangaben verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in EURO ohne gesetzliche Steuern und Abgaben und ohne sonstige, eventuell anfallende öffentlich-rechtliche Nebenabgaben. Künstlersozialabgaben, Gebühren der GEMA oder anderer Verwertungsgesellschaften, Zölle und sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Kunden weiterberechnet.
  2. Die Angebotspreise haben nur bei ungeteilter Bestellung Gültigkeit.
  3. Die Angebotspreise gelten vier Monate ab Vertragsschluss. Sind über diese vier Monate hinausgehende Lieferfristen vereinbart, ist kvell berechtigt, die Preiserhöhungen der Hersteller oder Lieferanten oder Lohnerhöhungen an den Kunden weiterzugeben. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Preis mehr als 5 % über dem Preis bei Vertragsschluss liegt. kvell hat in diesem Falle Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, wobei zu den erbrachten Leistungen auch Ansprüche Dritter zählen, die kvell im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat. Weitergehende Ansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.
  4. Verzögert sich der Beginn oder Fortgang der Leistungserbringung aus Gründen, die nicht von kvell zu vertreten sind, so ist kvell berechtigt, einen hierdurch eingetretenen Mehraufwand gesondert zu berechnen. Maßgebend sind dann die am Tage der Ausführung gültigen Berechnungssätze von kvell.
  5. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Kunden, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen des Kunden oder sonstiger Dritter, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen von kvell sind, werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Einholung erforderlicher behördlicher Gestattungen, Konzessionen oder sonstiger Genehmigungen ist nur dann Bestandteil des Angebots, wenn dies ausdrücklich aufgeführt ist. Gleiches gilt für die Zollformalitäten bei Lieferungen ins Ausland.
  6. Dienstleistungen und Besorgungen, die für den Kunden auf dessen Verlangen im Rahmen der Planung und Durchführung von Ausstellungsbeteiligungen ausgeführt werden, sind gesondert zu vergüten. Für insoweit verauslagte Beträge ist kvell berechtigt, eine Vorlageprovision zu berechnen. kvell ist weiter berechtigt, im Namen des Kunden derartige Leistungen an Drittunternehmen zu vergeben.
  7. Sofern Leistungen bei Messen erbracht werden, umfassen die Angebotspreise nicht den Aufwand und die Kosten für Lieferungen und Leistungen, die ausschließlich von Messegesellschaften oder von diesen beauftragten Dritten in Anspruch genommen werden müssen, wie etwa Speditionsleistungen auf dem Messegelände (z. B. Transport auf dem Messegelände, Gestellung von Gabelstaplern und Hubwagen, Leerguthandling, Entsorgung usw.), es sei denn, diese Leistungen sind im Angebot ausdrücklich genannt.

5 Leistungszeit / Verzug

  1. Termine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden von kvell ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet. Die Pflicht zur Realisierung beginnt erst mit Angebotsannahme bzw. Annahme oder Abnahme der vertragsgegenständlichen Leistungskonzepts durch den Kunden.
  2. Fristen für die Leistungserbringung durch kvell beginnen nicht, bevor vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei kvell vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen des Kunden komplett erbracht sind.

  3. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält kvell sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

6 Höhere Gewalt

  1. kvell haftet nicht für Verzögerungen ihrer Leistungen, sofern dies auf höherer Gewalt beruht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Brandschäden, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Ausschreitungen, bewaffnete Konflikte, Terrorismus oder Krieg (oder unmittelbar bevorstehende Bedrohung dadurch), Quarantänen, Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien), soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert Koch Institut festgelegt ist oder andere Ereignisse, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von kvell liegen.
  2. Wenn das Ereignis höherer Gewalt länger als 90 Tage andauert, so kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde vom Vertrag zurücktritt, wird er kvell die vor dem Rücktritt erbrachten Leistungen vergüten und alle kvell aus dem Rücktritt entstehenden Kosten erstatten.
  3. Im Fall von durch höhere Gewalt oder den Kunden verursachten Verzögerungen bei der Leistung wird das Leistungsdatum um den Zeitraum, den kvell tatsächlich verspätet ist oder der gemeinsam vereinbart wird, verlängert. Schadensersatzansprüche des Kunden, aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind ausgeschlossen.

7 Erfüllung

  1. kvell wird die vereinbarten Leistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. kvell ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
  2. Dem Kunden ist bewusst, dass kvell bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird kvell innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
  3. Ist kvell gehindert, die vereinbarten Leistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von kvell unberührt.

8 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass kvell überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt kvell insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

9 Nutzungsrechte

  1. Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von kvell erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von kvell für den Kunden erstellt wurden (z.B. alle Informationen, Dokumente, Konzepte, Auswertungen, Videos, Fotos, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
  2. Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde kvell die vertraglich zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
  3. Ist eine Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate über.
  4. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung oder Umgestaltung nach § 23 UrhG.

10 Gewährleistung bei Dienstleistungen

Der Kunde hat offensichtliche Fehler und Unvollständigkeiten der Dienstleistung / Beratungsleistung von kvell unverzüglich, bei versteckten Fehlern innerhalb von zwei Wochen nach der Beendigung der Dienstleistung / Beratungsleistung schriftlich zu rügen. Eine schriftliche Rüge muss auch eine Beschreibung des Fehlers enthalten.

11 Gewährleistung und Abnahme bei Werkleistungen

  1. Sofern kvell ausnahmsweise Werkleistungen für einen Kunden erbringt, ist die Produktbeschreibung des Werkes in der Leistungsbeschreibung grundsätzlich als Beschaffenheit zwischen den Parteien vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung von kvell stellt daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe des Werkes dar, es sei denn, kvell und der Kunde haben diese Beschaffenheitsangaben als vertragsgemäß vereinbart.
  2. Der Kunde hat innerhalb einer von kvell gesetzten Frist oder spätestens nach fünf Werktagen das Leistungsergebnis zu prüfen und durch den Ansprechpartner schriftlich entweder die Abnahme zu erklären oder die festgestellten Mängel mit genauer Beschreibung innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Wenn sich der Kunden nicht in dieser Frist erklärt oder die Leistung ohne Rüge nutzt, gilt die Leistung als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Bei Live-Produktionen muss die Abnahme unverzüglich erklärt werden, festgestellte Mängel müssen sofort gemeldet werden.
  3. kvell leistet für Mängel eines Werks zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung.
  4. Bei einer geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden keine Rücktrittsrecht zu.
  5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Die Gewährleistungspflicht beträgt ein Jahr ab Lieferung des Werks.
  6. Stellt sich heraus, dass das vom Kunden zur Nachbesserung eingesandte Werk mangelfrei ist, kann kvell dem Kunden die Aufwendungen in Rechnung stellen, die sie im Rahmen der Überprüfung der Mangelhaftigkeit des Werks getätigt hat.

12 Haftung

  1. kvell haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet kvell nur

    a.für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

    b.für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

  2. In den Grenzen nach Absatz 1 haftet kvell nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

13 Kündigung, Laufzeit

  1. Der Kunde ist jederzeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
  2. Kündigt der Kunde den Vertrag, ohne dass kvell hierfür einen wichtigen Grund gegeben hat, so hat kvell in diesem Falle Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, wobei zu den erbrachten Leistungen auch Ansprüche Dritter zählen, die kvell im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat. Bezüglich noch nicht erbrachter Leistungen werden 40% der dafür vereinbarten Vergütung als ersparte Aufwendungen vereinbart. Diesen Satz hat sich kvell auf seinen Vergütungsanspruch anrechnen zu lassen, es sei denn, kvell weist nach, dass tatsächlich nur geringere Aufwendungen erspart wurden. Umgekehrt bleibt dem Kunden der Nachweis, dass kvell höhere Aufwendungen erspart geblieben sind, unbenommen.
  3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Voraussetzung ist, dass zuvor eine entsprechende schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des wichtigen Grundes in angemessener Frist erfolgt und die Frist fruchtlos verstrichen ist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen nachhaltig oder gröblich verletzt hat und insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Aufforderung nicht ordnungsgemäß nachkommt.
  4. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund durch kvell oder des Rücktritts aus vom Kunden zu vertretenden Gründen gilt die vorstehende Regelung des Absatzes 2. entsprechend. Dem Kunden bleibt unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.

14 Überlassene Gegenstände und Schutzrechte

  1. Von kvell dem Kunden vorvertraglich überlassene Gegenstände (z.B. Konzepte, Drehbücher, Entwürfe, Zeichnungen, Druckvorlagen) sind körperliches und geistiges Eigentum von kvell; sie dürfen nicht vervielfältigt und Dritten zugänglich gemacht werden. Wenn zwischen den Parteien kein Vertrag zustande kommt, sind sie zurückzugeben, zu löschen oder zu vernichten und dürfen nicht vervielfältigt, genutzt oder verwertet werden.
  2. Kvell übernimmt keine Gewähr für die Schutz- und Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und Werke. Gleiches gilt für sonstige Schutzrechte.
  3. Die Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, die sich aus den beauftragten Leistungen ergeben, obliegt ausschließlich dem Kunden. kvell wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gewerbliche Schutzrechte im eigenen Namen oder im Namen des Kunden bei den hierfür vorgesehenen Stellen anmelden. Dadurch entstehende Kosten und sonstige Ansprüche Dritter trägt der Kunde. Sollte die Schutzrechtsanmeldung durch den Kunden einer Mitwirkungshandlung von kvell abhängen, wird kvell diese vornehmen. In diesem Fall ist kvell berechtigt, etwaige durch die Mitwirkungshandlung entstehende Mehrkosten auf den Kunden aufzuerlegen.

15 Geheimhaltung

  1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Auftragserfüllung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse von kvell zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Auftragserfüllung zu verwenden. Zu den Betriebsgeheimnissen gehören insbesondere die nach den vorliegenden Bedingungen erbrachten Leistungen und Preise.
  2. Der Kunde darf vertragsrelevante Informationen Mitarbeitern und sonstigen Dritten nur zugänglich machen, soweit dies zur Ausübung der ihm eingeräumten Nutzungsbefugnis erforderlich ist. Im Übrigen hält er alle Informationen geheim. Er wird allen Personen, denen er Zugang zu vertragsrelevanten Informationen gewährt, schriftlich über die Rechte von kvell an Vertragsleistungen und die Pflicht zur Geheimhaltung informieren und sie zur Einhaltung der Geheimhaltungspflicht schriftlich verpflichten.
  3. Der Kunde verwahrt die Vertragsgegenstände – insbesondere ihm eventuell überlassene Konzepte, Dokumentationen und Entwürfe – sorgfältig, um Missbrauch auszuschließen.

16 Referenz

kvell darf den Kunden auf ihrer Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. kvell darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

17 Schlussbestimmungen

  1. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von kvell. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von kvell.

 

(Stand Januar 2021)